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Laute Nachbarn – sind wir ihnen hilflos ausgeliefert?

Abend. Sie kommen nach einem langen Tag nach Hause. Sie möchten entspannen, ein Buch lesen, eine Serie ansehen. Stattdessen hört man Schreie, laute Musik, Stampfen, eine Bohrmaschine oder … mehr Karaoke. Für viele Menschen gehört Lärm in einem Mehrfamilienhaus zum Alltag. Kann man da wirklich nichts machen? Oder gibt es vielleicht Möglichkeiten zu reagieren, ohne einen Krieg mit Ihrem Nachbarn auf der anderen Straßenseite anzufangen?

Was genau ist Lärm in einem Mehrfamilienhaus?

Nicht jeder Lärm stellt automatisch einen Verstoß gegen die Vorschriften dar. Es lohnt sich zu verstehen, was man überhaupt als Lärm bezeichnen kann.

Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern muss mit einer gewissen Lärmbelastung gerechnet werden. Die Geräusche des Alltags – Gespräche, Schritte, die Waschmaschine – sind unvermeidlich. Das Problem beginnt, wenn ein Nachbar Lärm macht, der störend, wiederholt oder intensiv ist. Wenn Geräusche die Lärmgrenzwerte überschreiten, die Ruhe stören oder die Erholung verhindern, kann man von akustischer Belästigung sprechen. In solchen Fällen gibt es spezielle Maßnahmen, die sinnvoll sind.

Nachtruhe – was besagen die Vorschriften?

Ein bekanntes Prinzip, doch nicht jeder weiß, wie es tatsächlich interpretiert wird.

Entgegen der landläufigen Meinung wird die Nachtruhe im Ordnungswidrigkeitengesetz nicht näher beschrieben. Es handelt sich vielmehr um ein gewohnheitsmäßiges Konzept, das in der Regel von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt. Sollte Ihr Nachbar in dieser Zeit Lärm machen, zB. Wenn Sie beispielsweise eine laute Party veranstalten oder Elektrowerkzeuge verwenden, können Sie Ruhestörung geltend machen. Wichtig ist, dass ein Verstoß gegen diese Regel nicht vorsätzlich erfolgen muss. Es reicht aus, wenn durch das Verhalten eines Mieters eine spürbare Belästigung anderer Bewohner entsteht.

Wie kann man reagieren, ohne den Konflikt eskalieren zu lassen?

Manchmal reicht ein Gespräch. Aber Sie müssen wissen, wie es geht.

Nicht jedes Problem erfordert einen sofortigen Anruf bei der Streife. Wenn Ihr Nachbar es zum ersten Mal übertrieben hat, versuchen Sie, darüber zu reden. Am besten fragst du zunächst ruhig und höflich nach – vielleicht merkt er gar nicht, dass es zu laut ist. In vielen Fällen reicht dies aus. Niemand möchte als Störenfried wahrgenommen werden. Diese Form des Kontakts kann wirksam sein, wenn Sie Vorwürfe vermeiden und der anderen Partei die Chance geben, ihr Verhalten ohne Spannungen zu ändern.

Was ist, wenn Reden nicht hilft?

Wenn der Lärm wiederholt auftritt und der Nachbar nicht reagiert, müssen Sie zu anderen Maßnahmen greifen.

Sollte das Problem weiterhin bestehen, lohnt es sich, einen Vermerk zu hinterlassen oder Unterschriften von anderen Mietern zu sammeln, die sich ebenfalls durch den Lärm gestört fühlen. Melden Sie den Vorfall anschließend der Hausverwaltung oder Wohnungsgenossenschaft. Manchmal genügt schon ein einziger Brief, um die Situation zu normalisieren. Sollte der Lärm jedoch weiterhin bestehen, können Sie – insbesondere, wenn es sich um ein Problem innerhalb der Nachtruhe handelt – eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Beamten können einen Strafzettel oder eine Verwarnung ausstellen. Wichtig ist, dass Ruhestörung gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz eine strafbare Handlung ist. Sie haben also das Recht, zu reagieren.

Wann lohnt sich die Lärmdokumentation?

Bei langfristiger akustischer Belästigung ist ein etwas anderer Ansatz erforderlich. Hier ist die Dokumentation hilfreich.

Stört Ihr Nachbar regelmäßig die Ruhe – auch tagsüber – lohnt es sich, ein Lärmtagebuch zu führen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Art und Länge der Geräusche. Sie können auch Geräusche aufzeichnen (sofern Sie dadurch nicht gegen Datenschutzrechte verstoßen). Solche Materialien können im Falle eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens nützlich sein. Insbesondere dann, wenn die Gemeinschaft gegen einen bestimmten Mieter vorgeht.

Lärm am Tag – kann man etwas tun?

Wir glauben oft fälschlicherweise, dass lautes Verhalten außerhalb der nächtlichen Ruhe erlaubt sei. Das ist nicht ganz richtig.

Auch wer tagsüber renoviert, Musik hört oder laut spricht, hat die Pflicht, Mäßigung zu üben. Wird Lärm in einem Mehrfamilienhaus zur Belästigung, kann eine Haftung des Nachbarn wegen Ruhestörung drohen. Es sei daran erinnert, dass die Möglichkeit, einen Einsatz zu melden, durch die Vorschriften nicht nur auf die Nachtstunden beschränkt ist. Auch ein Konzert am Nachmittag oder ein aggressiver Wortwechsel können ein Grund sein, die Polizei zu rufen.

Was sind Lärmstandards und können sie gemessen werden?

Manche Leute fragen: „Gibt es eine Möglichkeit, das zu beweisen?“ Ja – obwohl es nicht immer einfach ist.

Es gelten spezifische Lärmschutznormen, die je nach Tageszeit variieren. Der Geräuschpegel in einer Wohnung sollte 40–45 dB nicht überschreiten. Natürlich misst das niemand täglich. Aber in extremen Fällen – z. B. wenn der Fall vor Gericht geht – kann ein akustisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Kosten trägt dann in der Regel der Kläger, können aber im Erfolgsfall erstattet werden. Dies ist eine ziemlich endgültige Lösung, aber es lohnt sich, darüber Bescheid zu wissen.

Wohnen im Mehrfamilienhaus – wie findet man die Balance?

Der Alltag in einem Mehrfamilienhaus erfordert Kompromisse. Aber auch gegenseitiger Respekt.

Wohnen in einem Mehrfamilienhaus bedeutet Nähe – sowohl physisch als auch sozial. Manchmal genügt schon ein wenig Einsatz beider Seiten, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie Musik hören, drehen Sie sie abends leiser. Wenn Sie einen Hund haben, achten Sie darauf, dass er einen halben Tag lang nicht bellt. Und wenn ein Nachbar klopft und um Ruhe bittet – hören Sie zu. So vermeiden Sie unnötige Spannungen und gewinnen den Ruf einer freundlichen Person. Es zahlt sich aus.

Du bist nicht hilflos, sondern handelst klug

Lassen Sie uns mit einer einfachen Überlegung schließen: Sie können reagieren, Sie haben das Recht, sich zu verteidigen, aber tun Sie es mit Bedacht.

Lärm in einem Mehrfamilienhaus ist eine ernste Angelegenheit. Aber es muss nicht unbedingt vor Gericht oder mit der Polizei enden. Manchmal genügt ein Gespräch, manchmal eine Mahnung, nachts ruhig zu sein. Wenn das Problem jedoch weiterhin besteht, sollten Sie Ihre Rechte kennen und keine Angst haben, sie wahrzunehmen. Denken Sie daran: Es geht nicht darum, einen Krieg gegen Ihren Nachbarn zu gewinnen. Es geht darum, in Frieden leben zu können – auf beiden Seiten der Mauer.

 

Mia Maurer

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